63 Prozent der abstimmenden Schweizer und Schweizerinnen haben am 10. Februar die Zersiedelungsinitiative der jungen Grünen abgelehnt. Das an und für sich richtige Ansinnen „Zersiedlungsstopp“ war für viele zu radikal. Tragischer ist, dass die Initiative das Lager der Architektinnen und Architekten gespalten hat. Sie mussten sich entscheiden: entweder ein Zeichen zu setzen oder die Kontinuität in der Revision des bestehenden Raumplanungsgesetzes zu unterstützen.
Die Vorgeschichte
Bassersdorf. Bild: Swissair Photo AG, ETH Zürich, Wikimedia CC BY 4.0 (Quelle: >>>)
Bassersdorf. Bild: Swissair Photo AG, ETH Zürich, Wikimedia CC BY 4.0 (Quelle: >>>)
Erste landesweite Regeln
Blick auf Lugano. Bild: Aconcagua, Wikimedia CC BY 3.0 (Quelle: >>>)
Blick auf Lugano. Bild: Aconcagua, Wikimedia CC BY 3.0 (Quelle: >>>)
Die Vorgängerinitiative
Langwierige Prozesse
Insbesondere die langwierigen politischen Aushandlungs- und Umsetzungsprozesse der letzten knapp 10 Jahren waren geprägt von politischen Schachspielen und Verzögerungstaktiken. Auftrieb dazu gab zusätzlich die Initiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“ bei deren Umsetzung festgelegt wurde, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden dürfen. Die Zweitwohnungsinitiative wurde am 2012 mit 50.6 Prozent und 45 Prozent Wahlbeteiligung knapp angenommen. Insbesondere Berg- und Landgemeinden mit zu großen Bauzonen und hohem Zweitwohnungsanteil sehen sich durch die Bestimmungen der Raumplanung der letzten zehn Jahre massiv benachteiligt, weshalb ihre politischen Vertreter zusammen mit Lobbyisten der Bau- und Immobilienwirtschaft versuchen, das revidierte Raumplanungsgesetz wo immer möglich zu verwässern.
Zürich. Bild: pxhere, CC0 (Quelle: >>>)
Zürich. Bild: pxhere, CC0 (Quelle: >>>)
Das richtige Signal zur falschen Zeit
Die Spaltung der Architektenschaft
Die Architekten standen vor der Entscheidung, ein Zeichen zu setzen oder die Umsetzung des Raumplanungsgesetz nicht zu torpedieren. Bild: pxhere, CC0 (Quelle: >>>)
Die Architekten standen vor der Entscheidung, ein Zeichen zu setzen oder die Umsetzung des Raumplanungsgesetz nicht zu torpedieren. Bild: pxhere, CC0 (Quelle: >>>)
Der Zentralvorstand des BSA relativierte später die ursprüngliche Wahlempfehlung gegen die Initiative. Mit Rücksicht auf die Mitglieder des BSA, verzichtete der Zentralvorstand des BSA am 1. Februar auf eine Abstimmungsempfehlung. Der Druck innerhalb des BSA wurde groß, zumal einige Mitglieder des BSA die offene Liste „klug-bauen.ch“ unterschrieben und sich die Sektion Bern des BSA für die Zersiedlungsinitative aussprach.
Am 10. Februar haben nun 63 Prozent der stimmenden Schweizer und Schweizerinnen die Zersiedelungsinitiative mit einem sehr tiefen Stimmenanteil von nur 37,4 Prozent abgelehnt. Die Initiative ist damit ad acta gelegt, jedoch nicht die Revison des Raumplanungesetzes.
Gemeinsam mit Realitätssinn
Die Zersiedelungsinitiative ist gescheitert. Jetzt gilt es, sich auf andere Weise für Innenentwicklung starkt zu machen. Bild: pxhere, CC0 (Quelle: >>>)
Die Zersiedelungsinitiative ist gescheitert. Jetzt gilt es, sich auf andere Weise für Innenentwicklung starkt zu machen. Bild: pxhere, CC0 (Quelle: >>>)
• Die nach dem Raumplanungsgesetz geforderten Rückzonungen sind zu forcieren und konsequent umzusetzen.
• Für die Innenentwicklung müssen die Gemeinden und Städte Planwerken wie städtebauliche oder räumliche Entwicklungskonzepte und Leitbilder erarbeiten, die die Verdichtung und Mischnutzung statt der Verteilung der Baumasse und Nutzungen thematisieren.
• Identitätstiftende Eigenarten der Stadtlandschaften sind zu stärken. Baukulturgut ist als Substanz wie als Struktur zu erhalten und kräftigen. Eine bauliche Vielfalt von Einfamilienhaussiedlung, Blockrandstrukturen bis Hochausclustern, die gesellschaftliche Bedürfnisse spiegeln, ist zu berücksichtigen. Gleichzeitig sind Kosten für die entsprechenden Strukturen nach Verursacherprinzip abzurechnen.
• Der vernachlässigte öffentliche Raum sollte das Grundgerüst der städtebaulichen Entwicklung bilden. Er sorgt für Aufenthaltsqualität, Frischluftzufuhr, kurze attraktive Wege; über ihn kann der öffentliche Verkehr mit dem Radfahrer- und Fußgängerverkher vernetzt und aufeinander abgestimmt werden.
• Gewinne, die durch Planungsleistungen der öffentlichen Hand ermöglicht werden (Auf-, Ab-, Umzonungen), müssen abgeschöpft werden, um lokal spezifische Eigenarten und Qualitäten zu erhalten und zu stärken.
• Bezahlbarer, subventionierter Wohnraum sollte gefördert werden, in dem auf Grundstücken der öffentlichen Hand Baurecht an private Entwickler wie Genossenschaften erteilt wird. Bezahlbarer Wohnraum darf den Wohnflächenkonsum von 30 Quadratmeter nicht überschreiten. Dazu gehören auch Grundstücke der SBB, Swisscom, der Armee.
• Dachflächen sind zur Produktion erneuerbarer Energien zu nutzen oder im Baurecht abzugeben.
• Die Decarbonarisierung des Bauens ist zu forcieren. Nettoemissionen von Kohlendioxid bis spätestens 2050 sind auf null zu senken.
• Die Bau- und Zonenordnungen (BZO) sind so anzupassen dass sie Anreize zur Innenentwicklung schaffen. Grenzabstände, Gebäudelängen und -höhen, Schattenregelungen sind zu überdenken. Nutzungsdichten und -intensitäten sind zu bestimmen. Anreize für Aufstockungen, Ersatzneubauten und gegen Baulandhortung sind zu setzen.
• Die Gemeindeautonomie ist zu nutzen, um spezifische Eigenarten lokal und regionale zu entwickeln wie es beispielsweise in Lausanne Ouest, IBA Emscher Park, Bregenzerwald geschehen ist. Raumplanerische Experimente sind zu fördern.
• Neueinzonungen sind nur erlaubt, wenn ein Bedarf bei einem Entwicklungshorizont von 15 Jahren nachgewiesen werden kann. Die durch die Anpassung der BZO geschaffenen inneren Entwicklungsreserven müssen als Anteil des 15-jährigen Entwicklungshorizont angerechnet werden.
• Bei Einzonungsgesuchen der Gemeinden, die bei den Kantonen eingereicht werden, müssen klare schweizweit einheitliche Bedingungen gestellt werden. Beispielsweise müssen die Gemeinden nachweisen, dass sie alle erdenklichen Maßnahmen unternommen haben, die innere Verdichtung zu initiieren und innere Reserven auszuschöpfen.
• Bauten außerhalb der Bauzonen (BaB) sind nur in begründeten Fällen zu bewilligen. Der Rückbau nicht mehr verwendeter Objekte der Land- Forstwirtschaft ist rigoros durchzusetzen.
• Unter BaB müssen auch Infrastrukturmaßnahmen wie Erschließungsstraßen für Land- und Forstwirtschaft fallen, die das Landschaftsbild in den letzten Jahrzehnten ebenso massiv geprägt haben wie die Jumboställe.
• Wird die zweite Phase der RPG Revision (BaB) nicht rigoros umgesetzt, ist die initiative gegen das Bauen außerhalb Bauzonen, welche die Unweltverbände vorbereiten, als Druckmittel zu verwenden.
Um diesen Weg zu gehen braucht es die politische Architektin, den politischen Architekten, der die gesellschaftliche Tragfähigkeit seines Tuns nicht aus dem Blick verliert und mit sämtlichen involvierten Akteuren an der einen Welt zu arbeiten bereit ist. Es braucht eine Innenentwicklungsinitiative – nicht nur am Abstimmungstag, sondern tagtäglich und unbefristet: Vers un Urbanisme Culturel – Vers un Urbanisme Relationel(19)
Das ist es mir wert
- 1Siehe Internetseite der Initiative >>> Eine Volksinitiative kann in der Schweiz durch Einzelpersonen angestoßen werden. Um sie an die Urne zu bringen, müssen innerhalb von 18 Monaten 100.000 Unterschriften stimmberechtigter Schweizer und Schweizerinnen gesammelt werden. >>> (2) Martina Koll-Schretzenmayr: Gelungen? Misslungen? Die Geschichte der Raumplanung Schweiz, NZZ Verlag, Zürich 2008, S. 20. (3) H. Frommelt: „Bauordnung und Bauzonenplan“, in: Liechtensteiner Volksblatt, 11. September 1954 (4) Lucius Burckhardt, Max Frisch, Markus Kutter: achtung: die Schweiz, Basel 1955. Zur Neuauflage siehe: >>>(5) Kurt Gilgen: Kommunale Raumplanung in der Schweiz, vdf, Zürich 2005, S. 25. (6) Stefan Kurath: Stadtlandschaften entwerfen? Grenzen und Chancen der Planung im Spiegel der städtebaulichen Praxis, transcript, Bielefeld 2011, S. 335. (7) G. Risch, J. Schilling: Das Gemeindezentrum Geroldswil ZH, in: Schweizerische Bauzeitung, 90/27, 1972. (8) Markus Hesse, Robert Kaltenbrunnder,: Zerrbild Zersiedelung, Anmerkungen zum Gebrauch und zur Dekonstruktion eines Begriffs, in: DISP, 2012. (9) Stefan Kurath, Stadtlandschaften Entwerfen? Grenzen und Chancen der Planung im Spiegel der städtebaulichen Praxis, transcript, Bielefeld 2011. (10) siehe >>>(11) siehe >>>(12) siehe >>> und >>>(13) siehe >>>(14) siehe >>>(15) siehe >>>(16) siehe >>>(17) Kölner Erklärung (2014) >>> 100% Stadt (2014) >>>(18) siehe >>>(19) Kurath (2011): Stefan Kurath, Stadtlandschaften Entwerfen? Grenzen und Chancen der Planung im Spiegel der städtebaulichen Praxis, transcript, Bielefeld 2011, S. 551.